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Halterwechsel bei KFZ-Versicherungen sparen

Bei der KFZ-Versicherung mit einem Halterwechsel richtig sparen...?

Ein Gebrauchtwagen gekauft (Anleitung) und jetzt muss der Halter gewechselt werden - so geht's einfacher:

Deine Kfz-Haftpflicht plus Kaskoversicherung kannst Du auf eigenen Wunsch überall versichern. Es ist praktisch wie bei einer Neuanmeldung, doch muss der Abschluss vor der Zulassung geschehen. Eine eVB (elektronsiche Versicherungsbestätigung) wird nach der Wahl des Wunschtarifes erstellt und die Zulassungsstelle kann Dir dein KFZ Kennzeichen ausstellen. 

Welche Unterlagen brauchst Du?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II)
  • eVB (Versicherungsbestätigung)
  • Nachweis über gültige TÜV Hauptuntersuchung (Prüfbericht im Fahrzeugschein)
  • Kfz-Steuer Einzugsermächtigung (SEPA-Mandat)
  • Kennzeichen (Alt-Besitzer)

Ein neues Nummerschild brauchst Du nur, wenn du in einem anderen Zulassungsbezirk gemeldet wirst.

Was kostet der Halterwechsel?

 Rund 29 Euro zahlst Du für die Ummeldung eines PKWs und die Beauftraung plus Anfertigung eines Kennzeichen kostet hier extra.


Wer ist für die KFZ-Zulassung beim Halterwechsel zuständig?

Eine Kraftfahrzeug Zulassung wird in Deuschland auf Kreis- und Kommunalebene der Städte und Gemeinden zu geschoben.

Dein persönliche Verkehrsbehörden wird von deinem Wohnort abhängig gemacht. Bei uns in Münster ist die Zulassungsstelle mit dem TÜV Gelände ins Gewerbegebeit am Schifffahrter-Dam ausgelagert. Meisten sind dies Zulassungsbehörden direkt neben den Bürgerbüros zu finden und in Großstädten sind spezielle Kraftfahrzeugzulassungsstellen etabliert, um den Service so komfortabel wie möglich zu etablieren. Im ländlichen Bereich kann man davon ausgehen, dass die Zulassungsstelle im Landratsamt integriert wird. Prüf doch einfach im Internet nach eine Online Terminvereinbarung oder ruf mich kurz an.

Was kostet die Zulassung?

Bundeseinheitliche Kosten gibt es noch nicht, daher gebe ich euch Mal Richtwerte des Straßenverkehrsamtes weiter. Die Gebühren sind daher auch gerundet im Durchschnitt fest gemacht:

  • Anmeldung eines Neufahrzeuges: 26 Euro
  • Anmeldung eines Gebrauchtwagens: 28 Euro
  • Änderung der Fahrzeugpapiere: 11 Euro
  • Eine Feinstaubplakette beantragen: 5 Euro

Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassung?

Ein SEPA Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer ist auch für Elektroautos wichtig, da hier zwar eine Befreiung der ersten Jahre und dann eine 50% Reduktion stattfindet, jedoch der Verwaltungsaufwand zu hoch wäre, wenn für jedes der vielen zugelassenen Kfz's in Deutschland eigenverantwortliche Überweisungen getätigt werden könnten. Zu diesem SEPA Mandat benötige ich die folgenden Unterlagen: 

Deutscher Neuwagen

> Personalausweis oder Reisepass mit Meldbestätigung
> eVB Nummer der KFZ Versicherung
> Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigugn Teil II)

Deutscher Gebrauchtwagen

> Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
> KFZ-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
> Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
> Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
> gültige Hauptuntersuchung

> Abmelde- oder Stilllegebescheinigung (bei abgemeldeten Kfz)

Auslands Wagen (deutsche Papiere)

> Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
> KFZ-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
> Fahrzeugpapiere
> COC-Dokument (Datenbestätigung / Vollgutachten)
> gültige Abgasuntersuchung (bei Gebrauchtwagen) 

 

Auslands Wagen (ohne deutsche Papiere)

> Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
> KFZ-Versicherungsnachweis (eVB-Nummer)
> Vollgutachten §21 StVO
> Nachweis der Abgasuntersuchung
> Unbedenklichkeitsbescheinigung Kraftfahrt-Bundesamt
> ausländische Fahrzeugpapiere / Kaufvertrag / Importbescheinigung
 > Einfuhrumsatzsteuererklärung (bei EU-Neufahrzeugen)
> Zollunbedenklichkeitsbescheinigung der EU (bei Nicht-EU-Fahrzeugen)

 


Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter sind nicht immer ein und die selbe Person?

Meistens sind diese Typen identisch. Der Halter ist oftmals der Versicherungsnehmer eines Autos, der entsprechend das Auto auf seinen eigenen Pkw auf seinen Namen angemeldet und versichert hat.

 Jedoch gibt es hierfür keine Verpflichtung. Eine abweichende Halterschaft liegt demnach vor, wenn der Versicherte nicht der Halter des Kfz's ist. Fast alle Versicherungen erlauben diese Abweichungen.

Abweichende Halterschaft: Fahranfänger, Partner oder WG Mitbewohner

Diese abweichende Halterschaft kommt vor allem bei der Zweitwagenversicherung vor.

Beispiel Fahranfänger

Ein neuer Smart oder Fiat wird für die Tochter und oder ein VW Golf oder Fox für den Sohnemann als Gebrauchtwagen angeschafft. Dieses Auto im nächsten Schritt über die Eltern versichert, sodass es zur Zweitwagen Police kommt.

  • Vorteil: Die Kfz-Versicherung wird günstiger, weil es einen Beitragsrabatt für das Zweitfahrzeug geben kann. Hier wird dann der Nachwuchs als Halter des Zweitfahrzeuges und als Fahrer im Versicherungsvertrag eingetragen, sodass dieses Versicherungsmodell funktioniert.

Beispiel Lebensgemeinschaft

Die Regelung für den Partner beinhaltet die günstigerere Versicherung über die eine Person, die mit der höheren Schadensfreiheitsklasse fährt, und somit die Versicherung abschließt.

Trennungen von Versichertem und Halter ist auch ohne verwandtschaftliche Beziehung möglich.

Gibt es nun Halter-Pflichten, die Du beachten musst?

Kfz-Steuer wird für den Halter eines PKW fällig. Auch die Punkte in Flensburg für Blitzerfotos oder sonstige Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, werden an den Halter zugestellt. Im Zweifel muss dann der Halter beweisen, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht im Auto saß, sondern eine weitere Person gefahren ist.